Mögliche Alternativen
 Obwohl eine Versorgung mit Implantaten viele Vorteile  mit sich bringt und bei den meisten Patienten auch durchführbar ist,  muss der Zahnarzt in seiner Aufklärungspflicht auch die alternativen  Varianten des Zahnersatzes ohne Implantate erläutern. 
Der  Patient muss, unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit,  dem späteren Tragekomfort und den anfallenden Kosten selbst entscheiden,  ob er die Zahnlücke unversorgt lassen möchte, einen abnehmbaren  Zahnersatz wünscht oder einen festsitzenden mit oder ohne Implantate.
  
Sobald  alle Vor- und Nachteile ausreichend besprochen wurden, muss geprüft  werden, ob der Patient die Vorraussetzungen für eine  Zahnersatzversorgung mit Implantaten erfüllt. Entscheidet sich der  Patient für eine Versorgung durch Implantate, die dem natürlichen  Ausgangszustand am nächsten kommt und sind die Voraussetzungen hierfür  erfüllt, erhält er von seinem Zahnarzt alle notwendigen Informationen  hinsichtlich der Anzahl und Art sowie der Lokalisation der geplanten  Implantate.